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24. April 2015
Das Amtsgericht Nienburg hat mit Urteil vom 20.1.15 (Az. Ds 155/14) die Aufzeichnung einer Dashcam als Beweismittel im Straßenverkehr zugelassen, weil sie nicht dauerhaft lief, sondern erst nach Beginn der Auseinandersetzungen angeschalten wurde.