Mit Pressemitteilung vom 29.4.2015 teilte das Arbeitsgericht Berlin mit, daß eine Kündigung als Reaktion auf das Mindestlohnverlangen unwirksam ist (ArbG Berlin, Urt. v 17. April 2015 - 28 Ca 2405/15).
Der Mindestlohn wurde am 11.07.2014 durch den Bundesrat freigegeben. Ab Januar 2015 ist auch Deutschland unter den 22 der 28 EU-Länder, die einer gesetzlichen Lohnuntergrenze zugestimmt haben.