..., daß man kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Am 27.07.2016 trat zwar eine Änderung des § 8 Telemediengesetzes in Kraft: (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.
..., daß man kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Am 27.07.2016 trat zwar eine Änderung des § 8 Telemediengesetzes in Kraft: (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.