Mindestlohn ab 2015

Der Mindestlohn wurde am 11.07.2014 durch den Bundesrat freigegeben. Ab Januar 2015 ist auch Deutschland unter den 22 der 28 EU-Länder, die einer gesetzlichen Lohnuntergrenze zugestimmt haben. 

Ausnahmen gelten für länger laufende Tarifverträge, teils Praktika, Jugendliche unter 18 Jahren. Übergangsfristen gelten für bestimmte Arbeitnehmer wie Zeitungszusteller und Saisonarbeiter. Langzeitarbeitslose haben Mindestlohnanspruch erst nach 6 Monaten im neuen Job.

 

So begrüßenswert diese Neuregelung moralisch auch sein mag - die Folgen für den Umgang mit Hinzuverdienstgrenzen sind noch nicht absehbar und bereiten Unternehmen und nicht zuletzt Arbeitnehmern sicherlich erhebliche Schwierigkeiten bei der arbeitsvertraglichen Umsetzung. 

 

Gesetzesentwurf:   http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/015/1801558.pdf

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